Weiterbildung während der Arbeitszeit? Hier gibt es Arbeitsausfallentschädigung für den Betrieb.
Wenn Mitarbeitende eine Weiterbildung absolvieren, die durch den L-GAV subventioniert wird, haben die Betriebe bei einem Grossteil der Lehrgänge Anspruch auf eine Arbeitsausfallentschädigung. Ein aktueller Überblick:
In den folgenden Fällen profitieren Betriebe von einer Entschädigung:
- Bei den Basisausbildungen gibt es für Progresso-Lehrgänge, berufsspezifische Sprachkurse Gastronomie/Hotellerie, EBA-Nachholbildungen und modulare Ausbildungen in der Westschweiz eine Arbeitsausfallentschädigung.
- Ebenfalls wird die gesamte Stufe der Berufs- und höheren Fachprüfungen mit Lohnersatz unterstützt.
- Auch beim Nachdiplomstudium erhalten Arbeitgeber eine Arbeitsausfallentschädigung.
Sie erhalten für einen Grossteil der Weiterbildungs- und Prüfungstage, die Ihre L-GAV-unterstellten Mitarbeitenden absolvieren, Arbeitsausfallentschädigungen. Dies gilt primär für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Abschluss führen.
Voraussetzung für eine Arbeitsausfallentschädigung ist, dass Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter die Weiterbildung während der Arbeitszeit absolviert.
Arbeitsausfallentschädigungen erhalten Sie sowohl für Mitarbeitende mit Anstellungen im Monatslohn wie auch im Stundenlohn (Mindestanstellung 20 %).
Ihr Betrieb erhält pro besuchtem Kurs- und Prüfungstag einen Tagessatz zwischen 120 und 140 Franken, je nach Bildungsstufe. Dies gilt für eine Anstellung von 100 %. Bei geringeren Pensen wird die Pauschale entsprechend angepasst. Details dazu finden Sie unter weiterbildung-inklusive.ch/wer-profitiert.