Über uns
Finanziert werden die Vergünstigungen des Aus- und Weiterbildungsprojektes "Weiterbildung inklusive" durch die Vollzugskostenbeiträge des Landesgesamtarbeitsvertrages (L-GAV), welche Betriebe und Mitarbeitende jährlich entrichten. Diese fliessen massgeblich in die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung. Das bestimmende Organ dafür ist die Aufsichtskommission des L-GAV. Mit dem Abschluss des L-GAV verpflichten sich die Vertragsverbände, dafür besorgt zu sein, dass der L-GAV korrekt eingehalten wird. Diese Aufgabe als Vollzugsorgan des L-GAV übernimmt im Gastgewerbe die paritätische Aufsichtskommission. Diese besteht aus Vertretern der Sozialpartner. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA.